Prävention und Wiedereingliederung am Arbeitsplatz

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist für Gesundheit und Wohlbefinden so wichtig, dass sie im Sozialgesetzbuch IX gesondert geregelt ist. Ergotherapeuten sind speziell dafür ausgebildet, durch vielfältige Leistungen die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen. Dabei kommen arbeitstherapeutische und arbeitsrehabilitative Verfahren in unterschiedlichen Versorgungsbereichen wie der Kranken-, Renten-und Unfallversicherung oder Arbeitsförderung zum Einsatz.

 

Ergotherapeutische Verfahren sind grundsätzlich klientenzentriert. Das bedeutet, unsere Klienten werden in der Regel am gesamten Behandlungsprozess mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit und Lebensqualität aktiv beteiligt. (Quelle: dve.info)

 

Dies betrifft unter anderem: